Grundsatzfragen ein für allemal klären

Der BPT 2017.2 hat beschlossen, einige „Grundsatzfragen“ der Partei „ein für allemal“ zu klären. Dies soll durch eine Diskussion der Basis(TM) erfolgen und von den untersten Gliederungen beschlossen werden. Die Art und Weise der Durchführung der Diskussion obliegt den jeweiligen Gliederungen, ist aber an folgende Auflagen gebunden:

Alle Mitglieder der Gliederung müssen an der Diskussion teilnehmen können. Sie sind hierfür über Zeitpunkt und Ort der Diskussion zu informieren. Für die Einladung gelten die satzungsgemäßen Bestimmungen der jeweiligen Gliederung für Mitgliederversammlungen, Hauptversammlungen, Parteitagen oder analogen Gremien. […]

Zeit und Ort sowie Teilnehmerzahl und Abstimmungsergebnisse (Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen) sind zu protokollieren und bis 30.04.2018 an den Bundesvorstand zu übermitteln.

Im Kreisverband Leipzig wird die Diskussion und die Beschlussfassung auf dem KPT 2018.1 erfolgen. Falls ihr euch zu diesen Fragen vorher gerne schriftlich äußern möchtet, könnt ihr das per Mail an den Vorstand oder auf der Mailingliste tun.

Hier nun die „Grundsatzfragen“:

1: Sollen die Vorstände der Piratenpartei künftig verwaltende oder politische Vorstände sein? (verwaltend | politisch)

2: Benötigt die Piratenpartei ein Delegiertensystem? (ja | nein)

3: Soll die Piratenpartei Mandatsträgerabgaben einfordern, um sich zukünftig zu finanzieren? (ja | nein)

4: Sollen Themenbeauftragte bzw. AGs unter Auflagen Budgetverantwortung erhalten? (ja | nein)

5: Sind Spontankandidaturen sinnvoll oder benötigt die Piratenpartei ein System um diese zu vermeiden? (Spontankandidaturen sind sinnvoll | Spontankandidaturen vermeiden)

6: Soll Antragsarbeit für politische Anträge an den BPT besser strukturiert werden, um eine höhere Antrags-Qualität zu gewährleisten? (ja | nein)


Es gibt dazu noch ergänzende Fragen, die der Landesparteitag beschlossen hat:

Der Landesparteitag beauftragt die vom Bundesparteitagsbeschluß „Grundsatzfragen ein für alle Mal klären“ betroffenen sächsischen Gliederungen, ergänzend folgende Leitlinien zu beachten:

I. Zu allen Fragen ist den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, die Suggestivität der Fragestellung auf einer Skala 1 (für nicht suggestiv) bis 5 (für sehr suggestiv) zu beurteilen.

II. Zu den einzelnen Fragen sind den Mitgliedern folgende Fragen mit jeweils 500 Zeichen Antwortmöglichkeit begleitend vorzulegen:

Zu Frage 1:
a) Was verstehst Du unter einem verwaltenden Vorstand?
b) Was verstehst Du unter einem politischen Vorstand?
c) Was macht für Dich einen guten Vorstand auf den einzelnen Gliederungsebenen aus?

Zu Frage 2:
Falls Du Dir vorstellen kannst, dass bestimmte Entscheidungen in der Piratenpartei von Delegierten getroffen werden sollen, beschreibe bitte welche und wie (in Grundzügen)?

Zu Frage 3:
a) Falls Du Dir eine Mandatsträgerabgabe vorstellen kannst, wie würdest Du diese gestalten?
b) Bist Du oder warst Du Mandatsträger? Falls ja, in welcher Funktion und mit welcher monatlichen zeitlichen Beanspruchung?

Zu Frage 4:
In welchem Umfang und auf welcher Grundlage soll die Arbeit von Themenbeauftragten bzw. AG finanziert werden?

Zu Frage 5:
a) Was sind Spontankandidaturen?
b) Was ist der Nutzen von Spontankandidaturen?
c) Was sind die Nachteile von Spontankandidaturen?
d) Welche Situationen kannst Du Dir vorstellen, in denen Spontankandidaturen sinnvoll sind? Warum sind Spontankandidaturen in diesen Situationen sinnvoll?

Zu Frage 6:
a) Welche Aspekte der Antragsarbeit sollten verbessert werden?
b) Welche Maßnahmen würdest Du für sinnvoll erachten?
c) Welche inhaltlich bewertenden, obligatorische Eingriffe wärst Du bereit, bei von Dir gestellten Anträgen zu akzeptieren?
d) Wer sollte das Recht haben, Anträge aus nicht formellen Gründen abzulehnen oder in diese inhaltlich einzugreifen?

Der Landesparteitag ermutigt die nachgeordneten Gliederungen, auch ohne Androhung von Zwang, diese Fragen von ihren Mitgliedern beantworten zu lassen und samt einer Zusammenfassung, die am Ende einer gliederungsinternen Diskussion stehen soll, bis Ende März 2018 an den Landesvorstand zu übersenden.

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