Leipziger Musikspielstätten

Im Wahlkampf erhalten wir von Vereinen, Verbänden und Institutionen viele Bitten um programmatische Positionierung. Diese sogenannten „Wahlprüfsteine“ dienen dazu, die Parteien in bestimmen Aspekten des Programms, welche den Anfragenden besonders wichtig sind, vergleichbar zu machen.
Wir veröffentlichen hier, wie wir geantwortet haben.

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Anfrage von: Interessengemeinschaft LiveKommbinat Leipzig (regionaler Ableger des Bundesverbandes der Musikspielstätten in Deutschland e.V.)

1. Kulturraumschutz und Stadtplanung

1.1. Befürworten Sie Kulturausgleichsmaßnahmen bei Baumaßnahmen, denen kulturelle Einrichtungen zum Opfer fallen?
Anmerkung: Die aktuelle Stadtentwicklung mit ihren vielfältigen Baumaßnahmen hat in den letzten Jahren das Ende für viele Kultureinrichtungen bedeutet. Im Naturschutzgesetz gibt es die sogenannte Eingriffsregelung, mit dem Ziel eines generellen Verschlechterungsverbotes für Natur und Landschaft. Analog könnte dies für Kultur gelten. So sollte bei Baumaßnahmen generell vermieden werden, dass kulturelle Einrichtungen ihre Existenz aufgeben müssen. Ist dies nicht vermeidbar, muss für adäquaten Ersatz gesorgt werden.

Eine solche Eingriffsregelung wäre sicher wünschenswert, liegt aber leider in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Bedauerlicherweise sind in den letzten Jahren viele Kommunen mit dem Versuch eigenständiger Maßnahmen im Bereich der Baugesetzgebung spätestens vor Gericht gescheitert. Hier muß also dringend die Bundesregierung ran.

1.2. Befürworten Sie die Schaffung eines Clubkatasters ähnlich wie in Hamburg, Berlin und Köln, um bei Planungsvorhaben rechtzeitig vorhandene Musikspielstätten und andere kulturelle Nutzungen berücksichtigen zu können?
Anmerkung: Das Clubkataster soll ein Verzeichnis der Leipziger Club- und Live-Musikspielstätten sein. In einer wachsenden und sich verdichtenden Stadt passiert es immer wieder, dass Clubs- und Live-Musikspielstätten Neuentwicklungen zum Opfer fallen – meist ohne Ersatz und nicht selten, weil Stakeholder nicht rechtzeitig über die Standorte und Belange von Clubs- und Live-Musikspielstätten informiert sind. Das Clubkataster soll deshalb zum Einen dazu dienen, bei Bauvorhaben und -planungen die Interessen aller Involvierten besser berücksichtigen zu können und bestehenden Clubs Bestandsschutz zu ermöglichen. Wichtig dabei ist die verbindliche verwaltungsinterne Kenntnisnahme des Clubkatasters bzw. relevanter Club- und Live-Musikspielstätten. Wie im bestehenden Clubkataster Berlin können die geographische Lage, die Art der Nutzung und Größe beschrieben, sowie Veränderungsprozesse durch Schließungen oder Umzüge dokumentiert werden und in ein vorhandenes städtisches Geographisches Informationssystem eingebunden werden. Zum Anderen soll das Clubkataster eine Dokumentation der Entwicklung der Clubs- und Live-Musikspielstätten darstellen, die eine rückblickende Entwicklungseinschätzung ermöglichen soll.

Ein Kataster bedeutet keinen Bestandsschutz. Weder das So&So noch die Distillery wären damit gerettet gewesen. Die Problematik liegt nicht darin, dass der Standort der Clubs nicht bekannt wäre (dafür wäre ein Kataster sicherlich eine Lösung), sondern darin, dass Bauherren das Vorhandensein eines Clubs ignorieren dürfen und nicht in ihre Planungen mit einbeziehen müssen.
Piraten haben deswegen im Stadtrat einen Antrag eingereicht, daß bei künftigen großen Bauvorhanden (wie z.B. Freiladebahnhof oder Bayerischer Bahnhof) bereits vorhandene Clubnutzungen zwingend zu berücksichtigen sind.

1.3. Setzen Sie sich für die Umsetzung des Agent-of-Change-Prinzips bzw. die entsprechende Auslegung des Rücksichtnahmegebotes gemäß §15 BauGB bei Baugenehmigungsverfahren ein?
Anmerkung: Das „Agent of Change“-Prinzip kommt aus Großbritannien und besagt, dass Investoren Sorge tragen müssen, dass z.B. Mieter neu geschaffener Wohnungen nicht von vorhandenen Nutzungen wie z.B. Musikspielstätten beeinträchtigt werden. Es liegt dann im Verantwortungsbereich des Investors, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dass Konflikte vermieden werden und beide Nutzungen nebeneinander möglich sind. Im deutschen Baurecht gibt es nach §15 BauGB das Rücksichtnahmegebot, welches nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auch so ausgelegt werden kann, dass vorhandene genehmigte Nutzungen nicht durch neue Bauvorhaben unmöglich werden.
Bei der Rechtsauslegung im Zuge von Genehmigungsverfahren wäre es also möglich, neuen Investoren Auflagen zu erteilen, damit vorhandene Musikspielstätten durch neue Nutzungen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden.

Die letztgültige Auslegung von Gesetzen nimmt üblicherweise ein Gericht in einem Klageverfahren vor. Das Baugesetzbuch ist formuliert, wie es formulierte ist und selbst wenn die Stadtverwaltung – was sehr wünschenswert wäre – dies jetzt zugunsten von Musikspielstätten auslegt, schützt uns das nicht davor, dass ein Investor klagt und ggf. vor Gericht gewinnt.
Wichtig ist also, die Gesetze auf Bundesebene zu präzisieren. Das muß dringend geschehen, so daß Kommunen auch Rechtssicherheit haben.

1.4. Könnten Sie sich die Einrichtung einer Vermittlungsstelle für leerstehende Immobilien zwischen Eigentümern und Kulturschaffenden vorstellen und dieses Vorhaben unterstützen?
Anmerkung: Trotz einer wachsenden Stadt sind wir sicher, dass es nach wie vor ungenutzte Räume gibt, die durch Künstler, Veranstalter genutzt werden können. Oft fehlen die Kontakte zwischen den Eigentümern und möglichen Nutzern.

Das befürworten wir uneingeschränkt. Hilfe zur Selbsthilfe – also z.B. durch einen Verein, der schon über entsprechende Kontakte verfügt – sollte immer die erste Wahl sein.

1.5. Wie stehen Sie zur Umsetzung eines Freiflächenkonzeptes für die Durchführung von Open Air Veranstaltungen im Sommer?
Anmerkung: Ein Freiflächenkonzept für unabhängige Veranstalterkollektive zur Durchführung von Open-Air-Veranstaltungen speziell in den Sommermonaten würde zur Klärung der Legitimität dieser beitragen, in dem ausgewählte Grünflächen für solche Nutzungen freigegeben werden. Modelle aus Halle/Saale oder anderen Städten können dafür als Orientierung dienen. So können auch rechtliche Auseinandersetzungen vorgebeugt werden.

Dies hat der Stadtrat ja schon mehrfach bekräftigt. Wir wünschen uns insbesondere dass es sich bei solchen Freiflächen dann nicht um zu Tode zementierte Räume handelt, sondern um Bereich mit Charakter. Grünflächen kämen nach einer Nachhaltigkeitsprüfung ggf. auch in Frage.

1.6. Würden Sie die Entwicklung eines Kulturversorgungsplanes unterstützen?
Anmerkung: Die Entwicklung eines Kulturversorgungsplanes soll dafür Sorge tragen, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ausreichend Flächen für kulturelle Angebote berücksichtigt werden.

Dies würde in etwa dem unter 1.2 genannten Antrag entsprechen. Den Investoren muss eine „Versorgung“ mit Musikspielstätten und Kulturangeboten von vornherein ebenso vermittelt werden, wie es jetzt schon bei der Versorgung mit Kindergärten und Schulen passiert.


2. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und der Subkultur

2.1. Wie stehen Sie zur Finanzierung einer Stelle eines Nachtbürgermeisters (NBM), wie sie sich schon anderen Metropolen wie Mannheim, Paris, London etabliert hat?
Anmerkung: Dieser Posten soll als direkter Ansprechpartner für die Belange des Nachtlebens im Allgemeinen und der Clubkultur im Besonderen verstanden werden. Als kommunikative Schnittstelle sollen so die Kommunikationswege kurz gehalten werden. Des weiteren können die Interessen der Stakeholder der Nachtökonomie, sowie der Politik, Verwaltung und Anwohnerschaft übersetzt, vermittelt und ausgleichend pro-aktiv bearbeitet werden. Darunter sollen alle Vorkommnisse fallen, die zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens geschehen und konfliktträchtig sein können. Die Stelle soll gewählt und damit legitimiert werden. Die Finanzierung empfiehlt sich aus der neuen Tourismussteuer/Gästetaxe. Ein konkretes Konzept wird derzeit von der IG Livekommbinat erarbeitet und wird voraussichtlich im Oktober vorliegen.

2.2. Was halten Sie von der Einrichtung einer Hotline als Clearingstelle für Anwohner für Konflikte, die durch Lautstärke von Kulturbetreiben und generell der Nachtkultur verursacht werden?
Anmerkung: Die Einrichtung einer nächtlichen Hotline bzw. Clearingstelle für Bürger, die sich durch Musikspielstätten gestört fühlen, soll gewährleisten, dass auf kurzem Weg schnell akute und zukünftig auftretende Probleme gelöst werden können. Diese Hotline soll unmittelbar mit der Arbeit des NBM (s.o.) verbunden sein und zur Entlastung desselben dienen. Dadurch würden Ordnungsamt und Polizei entlastet und relevante Ansprechpartner unmittelbar und unkompliziert angesprochen werden können.

(gemeinsame Beantwortung) Hotline und Nachtbürgermeister müssen wohl sinnvollerweise zusammen gedacht und entwickelt werden. Hier ist eine enge Verzahnung zwischen Ordnungsamt, Kulturamt, Polizei und Clubs vonnöten. Wichtiger als die Finanzierungsfrage wird hier also die beiderseitige Aufgeschlossenheit und Bereitschaft, sich auf Augenhöhe zu begeben.
Wir werden das in jeder Weise unterstützen.

2.3. Befürworten Sie die Durchführung einer Studie zur Erfassung der Kennzahlen der Nachtökonomie und würden Sie einer finanziellen Unterstützung durch die Stadt Leipzig zustimmen?
Anmerkung: Clubs und Live-Musikspielstätten stellen zweifellos einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Leipzig dar. Zugleich existieren wenige bis gar keine verlässlichen Zahlen und Erhebungen, welche die Bedeutung nachvollziehbar darstellen und für Interessierte einordnen würden. In einer solchen Studie in Leipzig würden die Bedeutungsfacetten erstmalig erhoben werden. Die Studie würde dazu beitragen, den bedeutenden Imagefaktor für die Stadt und für die Anziehung von qualifizierten Arbeitskräften, die Bedeutung als Nährboden für die musikalischen Acts von Morgen und für die wirtschaftliche Bedeutung in Bezug auf Beschäftigung, Umsatz und Tourismus darzustellen.

Selbstverständlich und uneingeschränkt. Die auch ökonomischen Vorzüge einer lebendigen Clubkultur haben wir bereits mehrfach hervorgehoben, zuletzt im unter 1.2 angesprochenen Piraten-Antrag.


3. Förderpolitik der Leipziger Subkultur

3.1. Wie stehen Sie zu Förderung der Netzwerkarbeit von Livemusikspielstätten?
Anmerkung: Die Förderung der Netzwerkarbeit von Musikspielstätten als Schnittstelle zwischen Clubs und Behörden ist zwingend notwendig, um eine weitere Kommunikation und Zusammenarbeit zu gewährleisten. Beispielsweise kann durch eine halbe Stelle die Koordination der regelmäßigen Treffen und die Umsetzung unterschiedlicher Informationsveranstaltungen und anderer Projekte gewährleistet werden. Das Netzwerk steht im ständigen Austausch mit dem NBM (siehe Punkt 2.1) und fungiert für diesen Posten als Expertengremium, Ansprechpartner und Interessenvertretung der Musikspielstätten.

Wenn sich die Netzwerkarbeit als Interessenvertretung der Musikspielstätten gegenüber der Stadt sieht – was wir sehr begrüßen – wäre durch eine Förderung hier ein Interessenskonflikt geschaffen.
Daher befürworten wir vor allem eine Selbstermächtigung bei der Hilfe zur Selbsthilfe. Dies ist auch vor dem Hintergrund sinnvoll, dass die Einnahmen der Stadt einer immer größer werdenden Zahl freiwilliger Ausgaben und vor allem Anfragen zu Ausgaben gegenüberstehen.

3.2. Wie soll in Zukunft der Bedarf an Proberäumen gedeckt und die Förderung von Nachwuchskünstlern gestaltet werden?
Anmerkung: Damit Musiker ihre Kompositionen auf hohem Niveau darbieten können, müssen die Stücke intensiv und regelmäßig geprobt werden. Nur so können professionelle Bands und Musiker in Leipzig entstehen und auch die Augen der Musikwirtschaft auf Leipzig lenken. Mit der Förderung des Bandcommunity Leipzig e.V. hat die Stadt schon ein richtiges Signal für das Angebot an Proberäumen geschaffen. Die Verschärfung im städtischen Immobilienmarkt führt jedoch dazu, dass die immer noch sehr hohe Nachfrage durch vielversprechende Musikprojekte nach Proberäumen nicht durch das Angebot bedient werden kann. Auch steigende Mieten für Proberäume können gerade durch Nachwuchskünstler nur schwer erwirtschaftet werden. Wie geht ihre Partei mit dieser Situation um? Könnten z.B. (semi-)öffentliche Liegenschaften (ungenutzte Gebäude der Deutschen Bahn) dafür umgebaut werden?

Die Stadt verfügt über eine Vielzahl von Liegenschaften, die noch auf einen sinnvollen Einsatz warten, wie z.B. eine große Anzahl Stadtteil-Rathäuser. Diese zu einer Anlaufstelle für die Nachbarschaft auszubauen, wo Vereine, Verbände und Projekte Räume vorfinden, ist unsere Vision. In einem solchen größeren Zusammenhang sind auch Proberäume und Atelierzimmer zur kulturellen und künstlerischen Nutzung wichtig.

3.3. Wie stehen Sie zur Schaffung eines Lärmschutzfonds für Musikspielstätten?
Anmerkung: Clubs- und Live-Musikspielstätten sind in einer wachsenden und sich nachverdichtenden Stadt zunehmend bedroht. Die Kulturbetriebe sollen an ihren Standorten bleiben können und Nutzungsansprüche durch Wohnen und Cluballtag in direkter Nachbarschaft in ein verträgliches Verhältnis gebracht werden. Ein probates Mittel um insbesondere Lärmkonflikte zwischen Clubs und Anwohnern zu minimieren, ist die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen in und um Clubs. Zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen bedarf es eines Zusammenspiels von Anwohnern und Clubbetreibern sowie staatlicher Förderung für investive Lärmschutzmaßnahmen.

Die Stadt sollte unbedingt als Anspruch bei Verhandlungen mit Investoren eine solche Möglichkeit formulieren. Bereits in der Vergangenheit hätten mit einer entsprechend verhandelten Abgabe zumindest die härtesten Folgen des Clubsterbens abgemildert werden können.

3.4. Wie kann man Musikspielstätten befähigen, den Forderungen nach z.B. Brandschutzkonzepten und Gutachten im Interesse der allgemeinen Sicherheit nachzukommen, ohne sie damit finanziell zu überfordern?
Anmerkung: Betreiber von Musikspielstätten nutzen primär ihren Raum, um ein künstlerisch hochwertiges Programm umzusetzen. In Leipzig wurden dafür auch schon einige Spielstätten mehrmals mit dem bundesdeutschen Spielstätten-Programmpreis APPLAUS prämiert. Da die Produktion einer Veranstaltung, die Miete für die Spielstätte und das nötige Personal bei kleinen und mittelgroßen Spielstätten fast alle finanziellen Ressourcen aufbrauchen, ist es für diese Kulturbetriebe schwer bis unmöglich, Geld zur Umsetzung gesetzlicher Regularien, wie zum Beispiel dem Brandschutz, vorzuhalten. Gerade beim vorschriftskonformen Ausbau nach Brandschutzanforderungen fallen allein 2/3 der Kosten für Gutachten und staatlich geprüfte Gegengutachten an, bevor überhaupt ein Nagel in die Wand geschlagen wurde. Vorhandene Förderungen greifen oftmals nicht, weil die Spielstätten die Projekte nicht vorfinanzieren können oder der nötige Eigenanteil fehlt. Wir plädieren daher für die Schaffung eines öffentlichen Fonds, der diese Finanzierungslücke schließt, der Leipzig zu sicheren Clubs verhilft, die durch ihr Programm über die Stadtgrenzen hinaus wirken und Gäste und Aufmerksamkeit aus der ganzen Welt anziehen.

Hier wäre eine beratende Unterstützung bei den Verhandlungen mit Vermietern gut. Da es Vermietern auch entgegenkommt, wenn Clubs langfristig gesichert am Standort bleiben und zudem auch Gewinn machen, kann die Stadt hier viel mit ihrem gesammelten Know-How unterstützen.

3.5. Inwieweit befürworten Sie die Förderung eines Radioprogramms, dass die musik-kulturelle Vielfalt Leipzigs abbilden kann?
Anmerkung: Durch die Förderung eines Rundfunkprogramms, das die (sub)kulturelle musikalische Vielfalt der Club-, Musiker und Konzertszene Leipzigs abbildet, kann das umfangreiche Angebot in Leipzig einer breiteren Bevölkerungsgruppe näher gebracht werden. So können Leipziger Bands neben amerikanischen Exportschlagern wahrgenommen werden, Clubs ihr hochwertiges internationales Programm sichtbar machen und im Idealfall mehr Menschen dazu bewegen, Musik und Künstler im Club vor Ort zu erleben. Für die Leipziger Musikwirtschaft wäre das im Allgemeinen eine immense Förderung und die Stadt Leipzig kann dadurch im Speziellen ihre besondere eigene musikalischen Identität herausstellen.

Auch, wenn wir uns als Partei, die stolz auf Urheber ist und diese gern unterstützt, natürlich wünschen würden, dass so etwas möglich wäre, so müssen wir leider ehrlich feststellen, daß dies auf absehbare Zeit kaum in der städtischen Förderung abbildbar ist.
Wir befürworten aber jede Möglichkeit der Stadtverwaltung, sich um etwaige Förderungen durch Bund, Land und durch private Quellen zu bemühen.


4. Nachhaltigkeit

4.1. Wie stehen Sie zum Ausbau des nächtlichen öffentlichen Nahverkehrs am Wochenende?
Anmerkung: Das nächtliche ÖPNV-Angebot wird nicht den Ansprüchen einer vielfältig beschäftigten Stadtgesellschaft gerecht. Neben dem Angebotsausbau und teilweise erhöhter Taktfrequenzen am Tag müssen heute die Weichen für die andere Hälfte des Tages gestellt werden: Ein verbessertes nächtliches Angebot, was auf die Ansprüche der Nutzer – sei es nun im Nachtleben oder für den Arbeitsweg – abgestimmt ist. Benötigt wird ein dichteres ÖPNV-Netz mit engerer Taktung und bedarfs- und zeitgerechten Angeboten. Der bestehende Nightliner N60, der auf der Radialverbindung zwischen Westen, Süden und Osten verkehrt, geht in die richtige Richtung, darf aber nicht als Vervollständigung des Angebots verstanden werden. Als nennenswertes Beispiel kann das Dresdner Angebot des Club Shuttle gelten, das gezielt auf radialen Verbindungen Hot Spots der Stadt bedient. Auch Rufbusse sind wünschenswert und können Lücken im nächtlichen Netz außerhalb der innenstadtnahen Stadtteile abdecken. Folge der Verbesserung des ÖPNV-Angebots wären eine verbessert Umweltbilanz und die Erhöhung der Sicherheit für viele Nachtschwärmer bis zur Haustür.

Der ÖPNV hat für uns oberste Priorität – nicht nur im Hinblick auf die Clubszene. Wir können uns daher auch einen „Clubliner“ vorstellen, der bestimmte, vielfrequentierte Locations im Laufe der Nacht ansteuert, so dass ein „Clubhopping“ auf sichere Art und Weise denkbar wäre.

4.2. Was halten Sie von Maßnahmen, um die nächtliche Infrastruktur generell sicherer zu gestalten?
Anmerkung: Stark frequentierte Radwege durch Parks und Waldabschnitte sollen nachts beleuchtet werden, um die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern zu erhöhen. Durch Illumination dunkler Ecken kann nicht nur das Gefühl von erhöhter Sicherheit geschaffen, sondern auch kriminellen Handlungen präventiv entgegnet werden. Die Sicherheit auf dem Heimweg kann auch erhöht werden durch ein sogenanntes „Heimwegtelefon“ wie in Berlin.

Das sehr erfreuliche, in Eigenregie gestaltete Projekt des Heimwegtelefons ist lobenswerterweise auch aus Leipzig erreichbar. Die Initiatoren sollten bei der Suche nach einer bundesweiten Förderung unterstützt werden.
Studien haben gezeigt, dass bessere Beleuchtung nicht zu mehr Sicherheit führt. Mehr Beleuchtung würde nicht nur die Bemühungen um Reduzierung des Ressourcenverbrauchs konterkarieren, sondern auch zu der ohnehin schon hohen Lichtverschmutzung über Leipzig beitragen. Wir setzen daher auf Verbesserungen wie den oben angesprochenen „Clubliner“.

4.3. Würden Sie das Projekt Green Culture Leipzig unterstützen?
Anmerkung: Auf dem Weg zur Klimaneutralität dürfen die Leipziger Kulturbetriebe nicht fehlen. Das Projekt der Green Music Initiative aus Berlin möchte zusammen mit hiesigen Akteuren, von der Kleinkunstbühne über Clubs bis hin zu Gewandhaus und Oper, zeigen, dass dies möglich ist. Im ersten Schritt sollen die erheblichen Reduktionspotenziale hinsichtlich Energie und Ressourcenverbrauch aufgezeigt werden und später durch Workshops und Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung konkrete Maßnahmen entwickelt werden, die den Leipziger Kultureinrichtungen helfen sollen, ihren klimatischen Beitrag zum integrativen Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 zu leisten.

Wir begrüßen alle Maßnahmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit, schonendem Ressourcenverbrauch und gesteigertem Bewußtsein für Klimaneutralität.


5. Awareness, Gesundheit, Substanzarbeit

5.1. Würden sie Awareness-Angebote der Clubs strukturell und finanziell unterstützen?
Anmerkung: Das Konzept der „Awareness“ befasst sich unter anderem mit Diskriminierung und grenzüberschreitendem Verhalten in unserer Gesellschaft. Die Clubs versuchen, auf ihren Veranstaltungen einen Schutzraum zu schaffen, um allen Gästen einen entspannten Abend zu ermöglichen. Awareness bezeichnet die Aufmerksamkeit für Situationen, in denen die Grenzen einer Person überschritten werden. Alle Arten von Grenzüberschreitungen und Diskriminierungen können dabei eine Rolle spielen, da gesellschaftliche Machtstrukturen auch auf Partys nicht am Eingang abgegeben werden können. Das übergeordnete Ziel von Awareness ist daher, dass sich alle Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Hautfarbe, Herkunft, Aussehen und körperlichen Fähigkeiten beim Ausgehen möglichst wohl, frei und sicher fühlen können. Awareness bezeichnet weiterhin auch ein Bewusstsein für die gesundheitliche Verfasstheit der Gäste. Bei einer langen Clubnacht oder einem Festival, unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen, verlieren einige oft das Gefühl über den eigenen gesundheitlichen Zustand. Daher versuchen die Clubs, die Gäste darauf aufmerksam zu machen und ihnen z.B. Obst und Wasser zur Verfügung zu stellen.
Um dies zu ermöglichen, stehen die Clubs vor erheblichen Kosten, die für die meisten ohne Unterstützung von außen auf Dauer nicht tragbar sind. Es gibt verschiedene Initiativen, die „Awareness“-Arbeit und Schulungen anbieten. Dafür benötigen die Clubs finanzielle und strukturelle Unterstützung seitens der Politik.

Es ist der Stadt (und damit den Stadträten und der Verwaltung) allein rein finanziell nicht möglich, auf Dauer jedes wünschenswerte Angebot zu unterstützen. Wir müssen daher auch auf die Selbstorganisation und die Eigenverantwortung aller Beteiligten setzen, insbesondere bei der Aufstellung eines Sicherheitskonzepts. Beratend wirken können hier die bei der Stadt bereits existierenden stellen des Kriminalpräventiven Rates, der Gleichstellungsbeauftragten sowie des Ordnungsamtes und der Polizei.

5.2. Unterstützen Sie die Arbeit von Projekten wie den Drug Scouts, die Menschen helfen, sich vom Konsum illegaler Substanzen zu lösen bzw. die negativen Auswirkungen des Konsums zu verringern?
Anmerkung: Die Drug Scouts wurden 1996 von jungen Menschen aus der elektronischen Musik- und Partyszene gegründet. Sie sind ein szenenahes Drogen-Info-Projekt in Leipzig mit dem Schwerpunkt auf selektiver und indizierter Prävention/Harm Reduction. Drug Scouts stellen jungen Drogenkonsumenten (sowie Angehörigen und Multiplikatoren) Informationen über Drogen und deren Gebrauch sowie zur Risikominimierung zur Verfügung, motivieren bei riskanten Konsummustern zur Verhaltensänderung und unterstützen junge Menschen mit Abstinenzwunsch.

5.3. Befürworten Sie die Einrichtung eines Drug-Checking-Angebotes, um Konsumenten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Drogen testen zu lassen, um gesundheitliche Risiken durch schädliche Inhaltsstoffe oder Überdosierung zu verringern?
Anmerkung: Unter Drug Checking (engl. „Drogen testen“) versteht man die chemische Analyse von illegalisierten Substanzen. Mittels verschiedener Verfahren wird untersucht, welche Stoffe in welchen Mengen in einer Substanz bzw. einer Pille enthalten sind. Da viele der illegalisierten Substanzen auf dem Schwarzmarkt hergestellt und erworben werden, unterliegen sie keinen Qualitätskontrollen. Folgen davon sind u.a., dass psychoaktive Substanzen mit „Streckmitteln“ verunreinigt werden, eine genaue und risikoarme Dosierung schwer möglich ist, die Reinheit der Substanzen stark schwankt bzw. sie durch andere Substanzen ersetzt werden oder zusätzliche andere psychoaktiv wirkende Substanzen enthalten sein können. Die konsumierenden Personen sind daher schwer- bis unkalkulierbaren Risiken des Schwarzmarktes ausgesetzt. Bei den bereits bestehenden Drug-Checking-Angeboten in anderen EU-Ländern erhalten potenzielle Konsumenten die Möglichkeit, die Substanzen anonym testen zu lassen. Die Ergebnisse solcher Tests sollen nicht als Bescheinigung der Unbedenklichkeit des Konsums zu verstehen sein. Der Erhalt des Ergebnisses ist vielmehr an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Person, die das Drug Checking in Anspruch nimmt, muss danach ein verpflichtendes Gespräch mit einer Fachperson führen und einen Fragebogen ausfüllen. Dies bietet die Chance, direkt Kontakt mit potenziellen Konsumenten aufzunehmen. Des weiteren bieten die ausgefüllten Fragebögen die Möglichkeit, Tendenzen oder Trends des Konsumverhaltens zu erkennen und bei auf dem Markt auftauchenden potentiell gefährlichen Substanzen, Mischungen und Produkten ggf. Warnungen veröffentlichen zu können.

(gemeinsame Beantwortung) Solche Angebote wären mehr als nur zu begrüßen, da sie zur persönlichen und gesundheitlichen Sicherheit der Clubgäste beitragen.

5.4. Unterstützen Sie eine vorurteilsfreie Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit den Clubs im Bereich illegaler Substanzen?
Anmerkung: Der Konsum illegaler Substanzen ist ein gesellschaftliches Thema, was vor den Clubs nicht Halt macht. Von einigen Kreisen werden die Clubs fälschlicherweise als Ursache für dieses Verhalten verortet und daher selber in die kriminelle Ecke gestellt. Die Betreiber der Musikspielstätten können dieses gesellschaftliche „Problem“ nicht lösen, sind jedoch bemüht, negative Auswirkungen so gut wie möglich zu verringern. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, ohne eine generelle Vorverurteilung der Konsumenten, kann helfen, funktionierende Lösungen für dieses Thema zu finden.

Voll und ganz.

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